Heilpädagogische Förderung für Schulkinder

Jedes Kind entwickelt sich individuell und bringt seine eigenen Stärken, Bedürfnisse und Herausforderungen mit. 

Manche Kinder und Jugendliche benötigen zeitweise besondere Unterstützung, um ihren Alltag gut bewältigen zu können. 

Heilpädagogische Förderung kann hilfreich sein, wenn Gefühle, Verhalten, Lernen oder soziale Situationen zu Belastungen werden. 

Wir begleiten Kinder, Jugendliche und ihre Familien einfühlsam, ressourcenorientiert und alltagsnach.

Heilpädagogische Förderung kann unter anderem hilfreich sein, wenn: 

  • der Umgang mit Gefühlen oder anderen Kindern schwerfällt
  • Konzentration, Lernen oder Motivation besondere Untersützung benötigt
  • Ängste, Unsicherheiten oder starke Reaktionen den Alltag belasten
  • Selbstvertrauen und Selbständigkeit gestärkt werden sollen
  • soziale Fähigkeiten gefördert werden sollen
  • Familien sich mehr Sicherheit und Entlastung im Alltag wünschen

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind mit seiner individuellen Persönlichkeit, seinen Stärken und seinem Umfeld. 

Wir schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche sich entwickeln, ausprobieren und neue Erfahrungen sammeln können. 

 Unsere heilpädagogische Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes/ Jugendlichen und umfasst unter anderem: 

  • Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen
  • Untersützung im Umgang mit Gefühlen und Verhalten
  • Föderung von Konzentration, Wahrnehmung und Kommunikation
  • spielerische Entwicklungsförderung
  • Stärkung von Selbstwert und Sebstregulation
  • Elternberatung und Familienberatung
  • Zusammenarbeit mti Schule, Fachstellen und Bezugspersonen

Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken und Familien im Alltag zu entlasten. 

Heilpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Herausforderungen besser zu bewältigen und mehr Sicherheit im Alltag zu gewinnen. 

Dabei nutzen wir unterschiedliche heilpädagogische Methoden und individuelle Förderangebote, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Kindes. 

Heilpädgogische Spieltherapie

Im Spiel können Kinder Gefühle, Konflikte und Erlebnisse ausdrücken und verarbeiten. Durch eine vertrauensvolle Begleitung entstehen neue Handlungsmöglichkeiten und stärkende Erfahrungen. 

 

Wahrnehmungsförderung

Durch gezielte Angebote werden Wahrnehmung und Reizverarbeitung unterstützt. Kinder lernen, ihre Umwelt bewusster wahrzunehmen und sicherer auf Anforderungen zu reagieren. 

 

Psychomotorische Förderung

Bewegung, Wahrnehmung und emotionale Entwicklung werden miteinander verbunden. Positive Körper- und Bewegungserfahrungen stärken Selbstvertrauen und Handlungssicherheit. 

 

Förderung sozialer Kompetenzen

Kinder und Jugendliche lernen, Gefühle besser wahrzunehmen, Konflikte angemessen zu lösen und soziale Beziehungen sicherer zu gestalten. 

 

Die Förderung erfolgt stets individuell, ressourcenorientiert und in enger Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen. 

Die Anfrage zur heilpädagogischen Förderung erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt oder den Bezirk. 

Auf Wunsch kann die Förderung auch privat in Anspruch genommen werden.

Gerne untersützen und beraten wir Sie im Vorfeld zum Ablauf, möglichen Vorgehen und bei Fragen zur Antragstellung. 

Nach Bewilligung der Maßnahme findet ein ausführliches Erstgespräch statt. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Situation, vorhandende Ressourcen und individuelle Förderbedarfe. 

Anschließen wird die Förderung geplant und auf die Bedürfnisse des Kindes/ Jugendlichen abgestimmt. 

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Fachstellen und weiteren Bezugspersonen ist uns besonders wichtig. Gemeinsam schaffen wir gute Entwicklungsbedingungen für das Kind. 

Die Förderung kann - je nach Bedarf - in unseren Räumen oder im Lebensumfeld des Kindes stattfinden. 

 

Die heilpädagogische Förderung wird durch den Bezirk oder das Jugendamt finanziert. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist möglich, wenn ein Gutachten nach § 35a SGB VIII vorliegt.